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Mentale Belastbarkeit. Nachhaltige Selbstführung.
Prävention, bevor der erste ausfällt.
Die gesetzliche Pflicht, sauber erledigt und sinnvoll genutzt
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche)
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Sie ist zugleich eine Chance den Wirtschaftsfaktor Resilienz auszubauen und Arbeit so zu gestalten, dass Menschen gesund und leistungsfähig arbeiten. Ich begleite Ihr Unternehmen zu einer rechtssicheren und wirksamen Umsetzung, orientiert an den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).
Was das Gesetz verlangt, in Kürze (Stand 2026)
Verpflichtend für jeden Arbeitgeber
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Ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von Branche und Größe. Seit 2013 nennt § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG die psychische Belastung ausdrücklich.
Arbeitsbedingungen im Blick
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Beurteilt werden die Arbeitsbedingungen. Einzelne Personen werden nicht bewertet.
Fortschreibungspflicht
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Die Beurteilung ist zu aktualisieren, wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich ändern.
Dokumentationspflicht
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Nach § 6 ArbSchG. Ab mehr als zehn Beschäftigten ist die schriftliche Form zwingend.
Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber
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Die Umsetzung dürfen Sie an eine fachkundige externe Stelle übertragen, z.B. an NEPLURA Resilienz & Substanz.
Teil des Ganzen
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Die psychische Gefährdungsbeurteilung gehört zur gesamten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.
Damit die Beurteilung an der echten Arbeitssituation ansetzt, betrachte ich die psychische Belastung systematisch entlang der sechs Gestaltungsbereiche der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie)

Arbeitsinhalte und Aufgaben:
Handlungsspielräume, Informationsqualität, Qualifikation und emotionale Anforderungen.

Soziale Beziehungen:
Unterstützung, Feedback, Anerkennung, Konflikte und Fehlerkultur.

Arbeitsorganisation:
Arbeitsintensität, Zeitdruck, Unterbrechungen und unklare Zuständigkeiten.

Arbeitsmittel:
Verständlichkeit, Bedienbarkeit und Verfügbarkeit von Werkzeugen und Software.

Arbeitszeit:
Dauer, Lage und Planbarkeit, Pausen, Schichtarbeit und Erreichbarkeit.

Arbeitsumgebung:
Lärm, Klima, Beleuchtung, Luftqualität und Ergonomie.
So wird sichtbar, welche Arbeitsbedingungen bereits gut gestaltet und wo konkrete Verbesserungen sinnvoll sind.
Ich verbinde fachliche Systematik mit echter Beteiligung der Menschen, die die Arbeit täglich erleben. Das Vorgehen folgt den Empfehlungen der GDA.

Eine Gefährdungsbeurteilung wirkt erst, wenn aus der Erhebung ein transparenter Folgeprozess mit konkreten Maßnahmen wird. Darauf kommt es an:
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eine saubere Struktur entlang der Tätigkeitsgruppen und Arbeitsbereiche
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eine passgenaue Ermittlung der relevanten Belastungsfaktoren
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die konsequente Einbindung der Menschen, die die Arbeit täglich erleben
Sicher über Belastung sprechen.
Wenn Mitarbeitende über psychische Belastung sprechen sollen, braucht es Vertrauen und ein sicheres Umfeld. Viele Themen rund um Stress, Überforderung oder Konflikte sind sensibel. Menschen sprechen erst dann offen, wenn sie sich für ihre Belastung nicht rechtfertigen müssen. Deshalb ist psychologische Sicherheit der zentrale Hebel für eine ehrliche Beurteilung.
Ich arbeite eng mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und dem Betriebs- oder Personalrat zusammen. Fachlich bringe ich meine Kenntnisse als Diplom-Sozialpädagogin mit Zusatzausbildung in Stressmanagement ein.
